Firmentransfer
Die unmittelbar umgesetzten Neuerungen beinhalten eine 100 % Garantiequote für Kredite bis EUR 500.000 und eine 90 %ige Garantiequote für Kreditbeträge bis EUR 27,7 Mio. Dabei werden die von der EU ermöglichten temporären beihilfenrechtlichen Erleichterungen bundeseinheitlich genutzt.
Zielgruppen:
gewerbliche und industrielle KMU nach EU-Definition, EPU, alle freien Berufe und neue Selbstständige
Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
können eine aws Überbrückungsgarantie bei ihrer Hausbank beantragen, wenn Sicherheiten für einen Überbrückungskredit aufgebracht werden müssen.
Drei Garantievarianten möglich:
Kredithöhe: bis insgesamt 500.000,- Euro
Garantiequote 100 %
Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren ein max. 0,00 % p.a. tilgungsfrei bis 1.1.2021
Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
Für Unternehmen des FischereiG- und Aquakultursektors beträgt die Obergrenze des Kredites EUR 120.000,-, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion EUR 100.000,-.
Kredithöhe: bis zu 27,7 Mio. Euro
Garantiequote: 90 %
Zinssatzobergrenze: 1 % p.a. fix
aws Garantieentgelt: 0,25 – 1 % (lt. temporären EU-beihilfenrechtlichen Bedingungen)
Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig
Kredithöhe: bis zu 1,5 Mio. Euro
Garantiquote 80 %
Zinssatzobergrenze: variabel
Ausnahme: Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt und/oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig
Laufzeit:
Für alle drei Garantievarianten 5 Jahre.
Der Verwendungszweck: Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ und Stundung von bestehenden Finanzierungen
Für obige Förderungen erstellen wir gerne für Sie die Einreichunterlagen.