Firmentransfer
Die Voraussetzungen für Fixkostenzuschüsse erfüllen Unternehmen:
die aus ihrer operativen Tätigkeit in Österreich Fixkosten zu tragen haben;
die vor der Corona-Krise gesund waren;
die im Zuge der Corona-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleiden; und
die sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um Umsätze zu erzielen, die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
Was sind Fixkosten
Geschäftsraummieten
Versicherungsprämien
Zinsaufwendungen
Lizenzkosten
Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation
Sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
Unternehmerlohn bis max. € 2.000,- pro Monat (analog zu den Regelungen aus dem Härtefonds)
Daneben: Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Corona-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren
Förderungsfähig sind nur betriebsnotwendige Fixkosten soweit diese nicht reduziert werden konnten.
Für obige Förderungen erstellen wir gerne für Sie die Einreichunterlagen.